Kosten für die stationäre Pflege
Viele Menschen möchten im Alter ihren Lebensabend in den eigenen Wänden genießen. Bei abnehmender Leistungsfähigkeit kann die häusliche Pflege jedoch oft nicht mehr dem geforderten Betreuungsumfang nachkommen. Der Umzug in ein Pflegeheim scheint in vielen Fällen unausweichlich. Doch Kosten, die durch eine vollstationäre Versorgung anfallen, können Betroffene anfänglich abschrecken. Dafür sieht das Gesetz vor, dass pflegebedürftigen Personen eine professionelle und umfassende Betreuung garantiert werden kann. Dies wird durch eine Zuzahlung zum Pflegeheim geregelt.
Zuzahlung von der gesetzlichen Pflegekasse
Dank der Unterstützung wird Betroffenen monatlich ein Anteil der Pflegeheim-Kosten erstattet. Die jeweilige Zuzahlung für Pflegeheim-Kosten hängt von der Pflegestufe ab, die attestiert wurde. Seit 2013 übernimmt die Pflegekasse bei stationärer Betreuung folgende Kosten:
Vollstationäre Betreuung | Monatliche Zuzahlung zum Pflegeheim |
---|---|
Pflegestufe 1 | 1.023 Euro |
Pflegestufe 2 | 1.279 Euro |
Pflegestufe 3 | 1.550 Euro |
Pflegestufe 3 + (Härtefall) | 1.918 Euro |
Zuzahlung von Angehörigen
Trotz der gesetzlichen Leistungen müssen Pflegebedürftige noch einen großen Anteil der Kosten selbst tragen. Falls die Kosten durch die Einkünfte und das Vermögen des Betroffenen nicht mehr gedeckt werden können, tritt das Sozialamt in Vorleistung und übernimmt (im Rahmen der Sozialhilfe) die erforderliche Zuzahlung zum Pflegeheim.
Das Sozialamt fordert dann die geleisteten Pflegeheim-Kosten von unterhaltspflichtigen Angehörigen, zum Beispiel den Kindern (deren Ehepartner und immer öfter auch die Enkelkinder), wieder zurück.*
Die Lösung? Investieren Sie in eine Pflegeimmobilie – die sinnvollste Kapitalanlage!
*Quelle: AWO- Rheinland