Kunden des WirtschaftsHauses investieren zum zweiten Mal

Warum uns eine Pflege-Immobilie nicht ausreicht

Die erste Pflege-Immobilie hatte sich Ehepaar Werner im Jahre 2004 bei Herrn Edwin Thiemann vom WirtschaftsHaus gekauft, der damals einer der ersten Finanzmakler war, der eine ganzheitliche Beratung aus einem Munde ermöglichte, also über Versicherungen, Immobilien und Finanzierungen zusammen.

„Ansonsten erlebten wir sehr oft, dass sich die Vertreter der verschiedenen Kapitalanlagen gegenseitig bekämpften“, erzählte Jürgen Werner. Bei Herrn Thiemann gab es das alles zusammen in verständlicher Form.

„Unser wichtigstes Ziel war damals, genauso wie heute, eine sichere Geldanlage mit dem Ziel einer Zusatzrente, wenn wir in Rente gehen“, erklärte der Mitarbeiter im öffentlichen Dienst.
„Wir möchten unseren Lebensstandard im Ruhestand nicht wesentlich einschränken, deshalb sorgen wir privat vor“, erklärt Jürgen Werner. Die Entscheidung für eine „Sorglos-Immobilie“ vor 10 Jahren hatte sich als völlig richtig erwiesen und seine Frau und er hätten sich jetzt für eine zweite Pflegeimmobilie entschieden, diesmal in Nordhessen, nicht weit von ihrer Harzer Heimat entfernt.

Er hat also ganz normal mit Notar-Vertrag ein Pflegeapartment gekauft, das von einer angesehenen Betreibergesellschaft die nächsten 25 Jahre gemanagt wird. Von der bekommt er seine Miete auch weiter, wenn die Pflegewohnung einmal leer stehen sollte oder gerade renoviert werde. Er muss sich auch nicht darum kümmern, neue Bewohner zu finden, denn das ist Sache des Betreibers.
Er muss als Miteigentümer nur für den Zustand des Hauses einstehen, also für „Dach und Fach“, wie das genannt wird, aber da wird aller Wahrscheinlichkeit zu seinen Lebzeiten nichts anfallen, da es sich um einen Neubau handelt. Die ganzen üblichen Vermieter-Risiken, wie Mietausfall oder gar Mietnomaden werden damit vermieden.

„Wenn wir in den Ruhestand gehen, wird der größte Teil unserer Verbindlichkeiten beim WirtschaftsHaus getilgt sein und wir, meine Frau und ich, können dann unsere Mieteinnahmen verwenden, wie wir wollen. Wir können unsere beiden Pflege-Immobilien jederzeit verschenken, vererben, beleihen oder verkaufen und haben damit für alle Fälle vorgesorgt“, erklärt Familienvater Werner.

Nähere Informationen gibt es unter http://www.pflegeapartments.net oder telefonisch unter 089 / 809091-75.

Vermeiden Sie diese Fehler bei der Finanzierung Ihrer Immobilie

Fehler bei der Baufinanzierung vermeiden

Durch den Niedrigzins raten eigentlich alle Immobilienexperten zu einer Investition. Dennoch sollte ein Interessent bei der Baufinanzierung gründlich überlegen und vor allem offen für verschiedene Anbieter sein. Eine faire und neutrale Beratung kann vor allem folgende sechs Fehler vermeiden helfen.

Gastbeitrag von Achim Niess, Finanzkanzlei am See

Darlehen

Nur derjenige der vergleicht, minimiert das Risiko eine falsche Entscheidung zu treffen, so dass ihm später einmal das Darlehen zu einer regelrechten Last wird bzw. er deutlich zu teuer finanziert.

Großes Vertrauen in die Hausbank macht blind für andere Anbieter und muss meist teuer bezahlt werden.

Fehler eins: Nicht alle Ausgaben angeben

Wer ein Darlehen aufnehmen möchte, muss erst einmal seine finanzielle Lage realistisch erfassen. Dadurch soll der effektive finanzielle Spielraum herausgefunden werden.

Versicherungsbeiträge dürfen dabei ebenso wenig vernachlässigt werden, wie andere regelmäßige und vor allem unregelmäßige Ausgaben, wie beispielsweise potenziell anfallende Reparaturkosten oder Urlaubsreisen.

Prinzipiell gilt, lieber etwas  zu Ungunsten des Kreditnehmers rechnen, als zu positiv.

Fehler zwei: Schon vorher an Reserven denken

Wer ein Eigenheim oder eine Wohnung besitzt, muss dies auch in Schuss halten. Deshalb kann es jederzeit passieren, dass einmal die Heizung kaputt geht, ein Wasserrohr platzt oder sonst etwas Unvorhergesehenes passiert.

Für diesen Fall sollte schon von Beginn an eine Reserve angelegt werden, um auch kurzfristig reagieren zu können. Wichtig dabei ist zu beachten, dass die Instandhaltungskosten umso höher sind, je älter die Immobilie ist.

Als Faustregel gilt: Pro Quadratmeter Wohnfläche sollten zwei Euro pro Monat zurückgelegt werden.

Fehler drei: Blindes Vertrauen in die Hausbank

Der erste Ansprechpartner, wenn es um einen Kredit geht, kann durchaus die Hausbank sein. Dass man eventuell schon jahrelang Kunde ist, gibt einem aber keinesfalls eine Garantie, dass man deshalb auch automatisch das beste Angebot bekommt.

Auch wenn die Zinsen momentan sehr niedrig sind, können sich Angebote durchaus mehr als einen ganzen Prozentpunkt unterscheiden. Die Banken haben auch in der jetzigen Zeit noch einen verhältnismäßig großen Spielraum. Außerdem sind Themen wie eine kostenlose Sondertilgung oder KfW-Darlehen nicht immer selbstverständlich.

Fehler vier: Die Bindung an den Zins ist zu kurz

In der Regel wird bei Darlehen eine Zinsbindung von zehn Jahren angeboten. Beim aktuellen Zinssatz von knapp über einem Prozent lohnt es sich aber durchaus, über eine Zinsbindung von 15 oder 20 Jahren nachzudenken.

Die Gefahr, dass der Zinssatz in den kommenden Jahren steigt, ist nicht unrealistisch. Deshalb lohnt es sich nicht selten, einen leicht höheren Zinssatz für das Darlehen zu akzeptieren, dafür aber eine deutlich längere Planungssicherheit zu haben – auch ohne Bausparvertrag.

Fehler fünf: Start mit einer zu niedrigen Anfangstilgung

Häufig bekommen Kreditnehmer klassische Angebote, bei denen die Anfangstilgung einen Prozentpunkt beträgt. Der einzige, der dabei profitiert, ist die Bank, denn die Laufzeiten des Kredites betragen dann nicht selten 50 Jahre und mehr.

Die niedrigen Zinsen sollten allerdings dazu genutzt werden, die Tilgung etwas höher anzusetzen, um möglichst schnell schuldenfrei zu werden, um imRentenalter die Immobilie auch genießen zu können. Eine Anfangstilgung von zwei Prozent in den Anfangsjahren verkürzt die Laufzeit bereits enorm.

Fehler sechs: Notfälle sind nicht abgesichert

Das Thema Risikoschutz ist nicht unwichtig. Heutzutage kann es immer passieren, dass der Hauptverdienter arbeitslos wird, verunglückt oder gar stirbt. Dann zerplatzen die Träume vom Eigenheim manchmal wie Seifenblasen.

Bei hohen Darlehensbeträgen lohnt sich deshalb eine finanzielle Absicherung der Familie, wie beispielsweise ein Berufsunfähigkeitsschutz. Weitere Optionen sind eine Risikolebens- oder eine Restschuldversicherung.

Autor Achim Niess ist Geschäftsführer der Finanzberatung Finanzkanzlei am See.

Foto: Finanzkanzlei am See

Den original Artikel von Cash online finden Sie hier!

So vorbereitet raten führende Experten einer Pflegeimmobilie als Kapitalanlage, denn diese ist sicher, sozial und renditestark.

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Mehrfach staatlich geprüft …

… mehr Sicherheit geht kaum.

Pflegeimmobilien werden mehrfach staatlich geprüft, da diese dem elften Sozialgesetzbuch unterliegen.
Die Immobilie zahlt sich fast komplett durch die Mieteinnahmen ab und ist somit ein solider und sicherer Baustein für Ihre Rente.
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Immobilienkredite: Neun von zehn Widerrufsklauseln fehlerhaft

Falls auch Sie noch ein älteres Hypothekendarlehen haben und hohe Zinsen zahlen, dann sollten Sie diesen Artikel unbedingt lesen:

Neun von zehn Immobilienkreditverträgen enthalten Widerrufsbelehrungen, die den gesetzlichen Anforderungen nicht standhalten. Das zeigt eine aktuelle Auswertung von 1.509 Darlehensverträgen durch die Verbraucherzentrale Hamburg.

Baufinanzierung Shutterstock Gro 1740395422 in Immobilienkredite: Neun von zehn Widerrufsklauseln fehlerhaft

Nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg fanden Juristen in 1.350 der 1.509 untersuchtenImmobilienkreditverträgen, also 89,5 Prozent, Mängel, etwa fehlende Informationen über den Beginn der Widerrufsfrist oder die Folgen des Widerrufs.

In 159 Verträgen, also 10,5 Prozent, seien die Widerrufsbelehrungen in Ordnung.

Mehrere Millionen Kreditverträge sind potenziell fehlerhaft

Von den Mängeln potenziell betroffen seien mehrere Millionen Kreditverträge. Bei den Verbraucherzentralen und bei Anwaltskanzleien seien aber bisher erst schätzungsweise 100.000 bis 200.000 Verträge geprüft worden.

“Es schlummern also noch viele Verträge in Ordnern und Schubladen der Verbraucher”, sagt Christian Schmid-Burgk, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Hamburg.

Besonders betroffen seien Verträge, die ab 2002 abgeschlossen wurden. Erst bei Darlehen ab 2010 waren die Widerrufsbelehrungen nach dem Ergebnis der Prüfung durch die Hamburger Verbraucherjuristen weitgehend fehlerfrei.

Verhandlungen mit den Banken

Verträge mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungenkönnen können auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden, so die Verbraucherzentrale.

Diese Möglichkeit eröffne dem Verbraucher eine gute Verhandlungsposition für eine Senkung der Vorfälligkeitsentschädigung oder gar eine Rückabwicklung des Vertrages. Der Zinsvorteil belaufe sich dann für den Verbraucher auf mehrere Prozentpunkte pro Jahr, was mehrere Tausend Euro ausmachen könne*.

Wenn auch Sie betroffen sind – Schütz und Stegmayr hilft Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns:

info@schuetz-stegmayr.com

*Quelle: Cash online 10.03.2015 – hier geht es zum Artikel